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   BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46193
BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 StR 298/15 (https://dejure.org/2015,46193)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung berechtigten Zeugens wegen seines früheren Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Täterschaft durch den Nachweis von DNA-Spuren im Rahmen eines schweren Raubes und versuchten Betruges

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung berechtigten Zeugens wegen seines früheren Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Täterschaft durch den Nachweis von DNA-Spuren im Rahmen eines schweren Raubes und versuchten Betruges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der späte Zeitpunkt einer entlastenden Aussage ist ohne Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 301
  • StV 2016, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Die Strafkammer war zwar aus rechtlichen Gründen nicht gehindert, ihre Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten allein auf das Ergebnis der DNA-Untersuchung zu stützen (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09

    Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen;

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines

    Diese Formulierung könnte darauf hindeuten, dass das Landgericht gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz verstoßen hat, wonach die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden darf, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen bzw. von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst in der Hauptverhandlung in einer den Angeklagten entlastenden Weise eingelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (einstweilen) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1986 - 4 StR 569/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 1; vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 288/15, juris Rn. 10; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17, NStZ-RR 2017, 316 f.; vom 5. Oktober 2017 - 3 StR 401/17, StV 2018, 786 f.).
  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 401/17

    Keine Begründung der Unglaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301).
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